Die ADEM hat neue einheitliche Formulare für den Lohnausgleich (indemnité compensatoire) und die berufliche Übergangsvergütung (indemnité professionnelle d'attente) entwickelt.
Lohnausgleich
Beim Lohnausgleich handelt es sich um die folgenden Formulare:
- Die monatliche Meldung in Hinblick auf das alte Gesetz sowohl für die innerbetriebliche (interne) als auch für die außerbetriebliche (externe) Wiedereingliederung.
- Der Antrag auf Lohnausgleich in Hinblick auf das neue Gesetz.
Achtung: Im Rahmen des neuen Gesetzes erfolgt die monatliche Meldung automatisch durch das Sozialversicherungszentrum (Centre commun de la sécurité sociale).
Ab sofort können Bezieher des Lohnausgleichs ihre monatliche Meldung sowie ihren Antrag und die erforderlichen Dokumente per E-Mail schicken an paiement-ic@adem.etat.lu.
Berufliche Übergangsvergütung
Das neue Antragsformular für die Berufliche Übergangsvergütung ist auf der Internetseite der ADEM abrufbar.
Antragsteller haben die Möglichkeit, ihren Antrag auf die berufliche Übergangsvergütung per E-Mail zu schicken info-ipa@adem.etat.lu