Als Schul-/Studienabsolvent Arbeitslosengeld beantragen

Sollten Sie im Anschluss an Ihre Schulausbildung/Ihrer Studien keine Arbeit gefunden haben, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Arbeitslosenunterstützung beantragen.

Zielgruppe

Junge Leute, die ihre Vollzeitausbildung abgeschlossen, ihre Ausbildung oder Studium abgebrochen oder nach Abschluss der Lehre keine Anstellung finden, können einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.

Voraussetzungen

Der Antrag auf Arbeitslosenunterstützung kann gestellt werden, wenn Sie :

  • in Luxemburg wohnen;
  • arbeitsfähig, verfügbar und bereit sein, jede angemessene Beschäftigung anzunehmen.

Außerdem

wenn Sie... und wenn Sie Im Fall, dass Sie

keinen Schulabschluss erworben haben (Nichtbestehen der Prüfungen, Schulabbruch,...)

jünger als 21 Jahre sind

können Sie Arbeitslosenunterstützung erhalten, wenn Sie mindestens sechs Monate bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sind.

keinen Schulabschluss erworben haben (Nichtbestehen der Prüfungen, Schulabbruch,...)

älter als 21 Jahre sind,

können Sie keine Arbeitslosenunterstützung erhalten.

ihre Ausbildung in einem Unternehmen erfolgreich abgeschlossen haben;

jünger als 23 Jahre sind

können Sie Arbeitslosengeld erhalten ohne Fristen einhalten zu müssen.

Ihre Ausbildung (CATP oder ähnliches) an einer Schule absolviert haben

weniger als 23 Jahre alt sind

können Sie Arbeitslosenunterstützung erhalten, wenn Sie mindestens sechs Monate bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sind.

Ihre Ausbildung erfolgreich beendet haben (in einem Unternehmen oder einer Schule),

älter als 23 Jahre sind,

können Sie keine Arbeitslosenunterstützung erhalten.

Ihr Abschlusszeugnis des allgemeinen Sekundarunterrichts oder einen vergleichbaren Abschluss erhalten haben,

jünger als 25 Jahre alt sind

können Sie Arbeitslosenunterstützung erhalten, wenn Sie mindestens sechs Monate bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sind.

Ihr Abschlusszeugnis des allgemeinen Sekundarunterrichts oder einen vergleichbaren Abschluss erhalten haben,

älter als 25 Jahre sind,

können Sie keine Arbeitslosenunterstützung erhalten.

ein 4-jähriges Universitätsstudium erfolgreich abgeschlossen haben (Master I),

jünger als 28 Jahre alt sind

können Sie Arbeitslosenunterstützung erhalten, wenn Sie mindestens sechs Monate bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sind.

ein 4-jähriges Universitätsstudium erfolgreich abgeschlossen haben (Master I),

älter als 28 Jahre sind,

können Sie keine Arbeitslosenunterstützung erhalten.

Ihr Studium abgebrochen haben,

jünger als 25 Jahre alt sind

können Sie Arbeitslosenunterstützung erhalten, wenn Sie mindestens sechs Monate bei der ADEM arbeitsuchend gemeldet sind.

Es wird das Alter an dem Tag Ihrer Arbeitsuchendmeldung zugrunde gelegt.

Gut zu wissen: Sie erhalten kein Arbeitslosengeld im Falle einer:

  • unbegründeten Kündigung Ihres Arbeits- oder Ausbildungsplatzes;
  • Auflösung des Ausbildungs- oder Praktikumsvertrags wegen schwerwiegender Verfehlung;
  • Entlassung wegen schwerwiegender Verfehlung.

Beantragung

Melden Sie sich bei der ADEM arbeitsuchend.

Dauer des Leistungsbezugs

 

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt 12 Monate.
Eine Verlängerung ist unter bestimmten Bedingungen möglich:

Alter des Arbeitslosen Bedingungen Dauer de Verlängerung
>16 30 % Arbeitsunfähigkeit

6 Monate

>16 einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zugeordnet 6 Monate

Fristen der Entschädigung

Wenn Sie zum Bezug von Arbeitslosengeld berechtigt sind, erfolgt die Überweisung:

  • 26 Wochen nach Ihrer Arbeitsuchendmeldung, wenn Ihre Schulausbildung mehr als neun Jahre gedauert hat oder nach Beendigung Ihrer schulischen Ausbildung, Ihrer Berufsausbildung oder der berufsvorbereitenden Praktika im Unternehmen.

Wenn Sie Ihre Ausbildung während des laufenden Schuljahres abbrechen, beginnt die Anrechnungsperiode frühestens sechs Monate nach Ende des Schuljahres.

Höhe der Leistungen

Das Arbeitslosengeld beträgt 70 % des sozialen Mindestlohnes. Wenn Sie allerdings erst 16 oder 17 Jahre alt sind oder die Abschlussprüfung Ihrer Berufsausbildung nicht bestanden haben, wird das Arbeitslosengeld auf 40% des sozialen Mindestlohns festgesetzt.


Wenn Sie ein oder mehrere Kinder zu versorgen haben, kann der Prozentsatz um 5% angehoben werden.

Wichtig: Als Empfänger von Arbeitslosengeld sind Sie automatisch bei der Sozialversicherung angemeldet.

Verlust des Leistungsbezugs

Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt:

  • wenn die Fristen der Bezugsdauer erreicht sind;
  • wenn eine oder mehrere Bedingungen für die Bewilligung nicht mehr gegeben sind;
  • im Falle einer nicht gerechtfertigten Ablehnung eines angemessenen Arbeitsplatzes;
  • im Falle einer nicht gerechtfertigten Weigerung, an von der ADEM vorgeschriebenen Praktika, Kursen oder gemeinnützigen Arbeiten teilzunehmen;

Ihre Rechte und Pflichten

Als Empfänger von Arbeitslosengeld verpflichten Sie sich:

  • alle Termine mit Ihrem persönlichen Berater bei der ADEM wahrzunehmen und sich mindestens einmal pro Monat bei der ADEM zu melden, falls kein Beratungstermin vereinbart wurde,
  • Ihren ADEM-Berater unverzüglich über Änderungen ihrer persönlichen Lage zu unterrichten

Für den Fall, dass Empfänger von Arbeitslosengeld ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die ADEM Sanktionen aussprechen, die von einer siebentägigen Sperre bis hin zum vollständigen Entzug des Arbeitslosengeldes reichen können.

Wenn Sie Ihren Berater frühzeitig informieren, werden Sie im Falle eines Auslandsaufenthaltes oder einer Weiterbildung von den terminlichen Verpflichtungen gegenüber der ADEM freigestellt.

ACHTUNG!

  • la durée maximale autorisée est de 25 jours à raison d'1/12e par mois d'inscription
  • Wichtig: Während Ihrer Abwesenheit werden die Zahlungen des Arbeitslosengeldes ausgesetzt und Sie haben keinen Anspruch auf Krankenversicherung. Denken Sie daran, während dieser Zeit eine private Krankenversicherung abzuschließen.
  • Nach Ihrer Abwesenheit müssen Sie direkt am ersten Werktag nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem ADEM-Berater pesönlich vorstellig werden.

FAQ

Ich arbeite im Rahmen eines Arbeitsunterstützungsvertrags (CAE) und mein Vertrag wird vorzeitig aufgelöst. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld??
Nein, in diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld außer Sie haben eine anderweitige Vereinbarung mit der ADEM getroffen.

Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn mein Berufseinführungsvertrag (CIE) vorzeitig aufgelöst wurde?
Ihre Akte wird in diesem Fall von der ADEM geprüft. Eine Entscheidung ist abhängig von dem Grund der Vertragsauflösung und den Bedingungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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