Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Hilfen im Falle einer außenbetrieblichen Wiedereingliederung

Ab dem Tag der Mitteilung über die Entscheidung der Gemischten Kommission endet der Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung. Der Arbeitnehmer wird automatisch bei der Arbeitsagentur (ADEM) arbeitsuchend gemeldet und kann, je nach Ausgangslage, verschiedene Finanzhilfen und Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen:

 

Finanzielle Hilfen im Falle einer innerbetrieblichen beruflichen Wiedereingliederung

Sollte es im Zuge der beruflichen Wiedereingliederung (inner- oder außenbetrieblich) zu einer Gehaltsminderung kommen, hat der betroffene Arbeitnehmer in seiner neuen Stelle Anspruch auf einen Lohnausgleich, der der Differenz zwischen der alten und der neuen Vergütung entspricht. Dabei wird die alte Vergütung bis zu einem maximalen Betrag in Höhe des 5-fachen sozialen Mindestlohns berücksichtigt.

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