Übernahme bestimmter Kosten

Was wird gefördert?

Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer mit Behinderung einstellt oder beschäftigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Eingliederungsbeihilfe in Form von Zuschüssen an den Personalkosten, den Ausbildungskosten oder den Kosten für die Einrichtung und die Zugänglichkeit des Arbeitsplatzes erhalten. Außerdem kann eine Beteiligung an den Transportkosten zum Arbeitsplatz und an den Kosten für speziell angepasste Arbeitsmittel erfolgen. Eine Rückerstattung des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen ist ebenfalls möglich..

Wer kann die Förderung erhalten?

Jedes Unternehmen, das mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Quote an behinderten Arbeitnehmern einstellt, kann diese Hilfe beantragen.

Förderbedingungen

Der Kostenzuschuss kann gewährt werden für:

  • Arbeitgeber, die behinderte Arbeitnehmer beschäftigen;
  • Selbstständige, die als Arbeitnehmer mit Behinderung anerkannt wurden und die ihre berufliche Tätigkeit fortsetzen.

Förderhöhe und Dauer

Der Staat erstattet dem Arbeitgeber zwischen 30% und 100% des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers mit Behinderung. Der Erstattungsanteil ist abhängig von der durch die Behinderung bedingte Leistungsminderung. In dem Erstattungsbetrag ist auch der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen enthalten.

Arbeitnehmer mit Behinderung haben Anspruch auf sechs zusätzliche Urlaubstage. Der Arbeitgeber kann eine finanzielle Erstattung der zusätzlichen Urlaubstage beantragen. Bei Arbeitnehmern mit Behinderung, die in Teilzeit beschäftigt sind, erfolgt eine anteilige Kostenerstattung auf Grundlage des Beschäftigungsgrads.

 

Antragsverfahren

Bitte kontaktieren Sie den Arbeitgeber-Service der ADEM.

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