Kurzarbeit

Ab dem 1. Juli 2021 wird das Kurzarbeitergeld gemäß den im Arbeitsgesetzbuch, Buch V, Titel I vorgesehenen Bestimmungen definiert. Mit anderen Worten: Der Zugang zur Kurzarbeit kann gegebenenfalls konjunkturell oder strukturell bedingt sein oder auf höhere Gewalt oder auf ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis zurückzuführen sein.

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