Einstellung eines EU-Bürgers

Bürger aus Mitgliedstaaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz genießen innerhalb der Europäischen Union Freizügigkeit. Sie haben daher das gleiche Recht wie luxemburgische Staatsbürger in Hinblick auf eine Arbeitsaufnahme in Luxemburg. Als Arbeitgeber müssen Sie lediglich ihre freie Stelle der ADEM melden. Ansonsten sind keine besonderen Vorschriften bei der Einstellung von EU-Bürgern zu beachten.

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